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BVerwG, 04.01.1984 - 4 B 239.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 3 S 841/83
- BVerwG, 04.01.1984 - 4 B 239.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1984 - 4 B 239.83
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil sie keinen Anlaß zur grundsätzlichen Klärung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage gibt (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 ff.).